Gesundheitsdaten unterliegen besonderen Datenschutzregeln.
Ist für einen Pflegedienst oder ein Seniorenheim k e i n Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben, müssen die Mindestanforderungen gem. Bundesdatenschutzgesetz anderweitig sicher gestellt werden.
D.h. Inhaber eines Pflegedienstes oder eines Seniorenheims müssen die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten selbst erledigen !!!
Seniorenheime und Pflegedienste