Gesundheitsdaten unterliegen besonderen Datenschutzregeln.

Ist für einen Pflegedienst oder ein Seniorenheim  k e i n  Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben, müssen die Mindestanforderungen gem. Bundesdatenschutzgesetz anderweitig sicher gestellt werden.

D.h. Inhaber eines Pflegedienstes oder eines Seniorenheims müssen die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten selbst erledigen !!!

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